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Was bedeutet SGB XI § 45b

Leistungen nach SGB XI § 45b können alle Personen mit einem Pflegegrad

(1 bis 5), die in einer häuslichen Wohnform leben, beziehen. Zu den Leistungen gehören zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von bis zu 125 Euro monatlich im Rahmen hauswirtschaftlicher Versorgung und/oder Alltagsbegleitung.

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